Fettbrand-Aufladelöscher FB 3/FB 6 EASY GLORIA
Hinweis: Für Küchenbetriebe mit Fritteusen bis 50 l regelt die DGUV (Regel GUV-R111) die Verwendung mindestens eines Feuerlöschers mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden mit einem bevorzugten Inhalt von 6 l vorzuhalten.
Für Fritteusen bis 100 l Inhalt sind wahlweise mindestens drei Feuerlöscher mit entsprechend nachgewiesener Eignung oder eine ortsfeste Löscheinrichtung bereitzustellen.
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