Sortierung:
Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig
Hinweis: Bauartgeprüfter Karton mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr).
Sicherheitshinweis:
Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind:
Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins.