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Panikschlösser




Produktart Filter (4)
Panik-Einsteckschloss (311)
Rohr mit Gleitstopfen (2)
Fallen-Einsteckschloss (2)
Panik-Mehrfachverriegelung (1)
Panik-ESS B-2320, F-Stulp, Edelstahl, Umschaltfunktion B
BKS
Panik-ESS B-2320, F-Stulp, Edelstahl, Umschaltfunktion B
Artikel-Nr. BKS.13066
Panik-ESS B-1831, F-Stulp, Edelstahl, Umschaltfunktion B
BKS
Panik-ESS B-1831, F-Stulp, Edelstahl, Umschaltfunktion B
Artikel-Nr. BKS.13041
Panik-ESS B-1837 F-Stulp Edelstahl Wechselfunktion E
BKS
Panik-ESS B-1837 F-Stulp Edelstahl Wechselfunktion E
Artikel-Nr. BKS.12563
Panik-Mehrfachverriegelung (mechanisch) SECURY 1916S, F-Stulp, Edelstahl
BKS
Panik-Mehrfachverriegelung (mechanisch) SECURY 1916S, F-Stulp, Edelstahl
Artikel-Nr. BKS.13214
Panik-ESS B-1822, F-Stulp, Edelstahl, Schließzwangfunktion C, Falle 3mm vorsteh.
BKS
Panik-ESS B-1822, F-Stulp, Edelstahl, Schließzwangfunktion C, Falle 3mm vorsteh.
Artikel-Nr. BKS.12529
Panik-Fallen-Einsteckschloss B-19160, F-Stulp, Edelstahl
BKS
Panik-Fallen-Einsteckschloss B-19160, F-Stulp, Edelstahl
Artikel-Nr. BKS.13558

Panikschlösser für Fluchttüren

Panikschlösser, auch Antipanikschlösser genannt, erlauben das Öffnen einer abgeschlossenen Tür von innen ohne Schlüssel. Damit wird ermöglicht, dass Menschen ein Gebäude beispielsweise bei Feuer schnell verlassen, Unbefugte von außen aber nicht eindringen können. Dabei gibt es verschiedene Varianten – prüfen Sie, welche für Sie in Frage kommt.

Gesetzliche Vorschriften zu Panikschlössern

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Varianten: Für Notausgänge in Gebäuden ohne viel Publikumsverkehr, die täglich von denselben Leuten genutzt werden, beispielsweise Wohn- und Bürohäuser, gilt die Vorschrift DIN EN 179. Dabei reicht es, wenn die Panikfunktion mit dem gewöhnlichen Türdrücker ausgelöst werden kann. Gebäude, die von vielen Menschen gleichzeitig zu bestimmten Anlässen genutzt werden, beispielsweise Krankenhäuser, Sporthallen oder Diskotheken, müssen spezielle Paniktüren nach DIN EN 1125 vorweisen können. Statt des Türdrückers gibt es hier einen Bügel über die ganze Breite. Die Tür muss nach außen aufgehen.

Wechselfunktion oder Schließzwangfunktion?

Die Panikfunktion ist bei allen Modellen gleich – die Tür muss im Notfall schnell von innen zu öffnen sein. Fallen sie zu, sind sie danach im Normalfall selbstverriegelnd und weiterhin von außen nicht zugänglich (Ausnahme: Feuerwehrfunktion D). Es gibt jedoch unterschiedliche Optionen, was die Zugangsmöglichkeiten von außen betrifft

  • Umschaltfunktion B: Ist die Tür einmal von außen aufgeschlossen, bleibt die Tür so lange unverschlossen, bis sie mit dem Schlüssel wieder verschlossen und der äußere Türdrücker zurück in den Leerlauf versetzt wurde
  • Schließzwangfunktion (C): Die Tür kann nur mithilfe eines Schlüssels von außen geöffnet werden. Der Schlüssel kann erst wieder abgezogen werden, wenn die Tür erneut verschlossen ist.
  • Feuerwehrfunktion (D): Nachdem die Panikfunktion genutzt wurde, bleibt die Tür unverschlossen. Das hilft der Feuerwehr, schneller ins Gebäude zu gelangen. Sie kann später wieder verschlossen werden.
  • Wechselfunktion: Diese Tür hat von außen keinen Türdrücker, sondern einen Knauf. Sie kann deshalb von außen nur mit dem Schlüssel oder nach der Entriegelung durch einen elektronischen Türöffner geöffnet werden. Das ist das typische Modell für Türen von Mehrfamilienhäusern. Sie ist selbstverriegelnd.

Für jede Tür das richtige Schlossmodell

Nicht jedes Schloss passt in jede Tür. Sie unterscheiden sich in der Einstecktiefe, im Dornmaß, in der Dimensionierung des Vierkants und weiteren Faktoren. Panikschlösser gibt es aber sowohl für massive Haus- und Brandschutztüren als auch für Rohrrahmentüren mit kleinem Dornmaß. Bei Flügeltüren ist es üblich, dass sich nur die Gangtür öffnet, wenn dort die Panikfunktion bedient wird. Wird auf die Standtür gedrückt, öffnen sich dagegen beide.