Panikschlösser, auch Antipanikschlösser genannt, erlauben das Öffnen einer abgeschlossenen Tür von innen ohne Schlüssel. Damit wird ermöglicht, dass Menschen ein Gebäude beispielsweise bei Feuer schnell verlassen, Unbefugte von außen aber nicht eindringen können. Dabei gibt es verschiedene Varianten – prüfen Sie, welche für Sie in Frage kommt.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Varianten: Für Notausgänge in Gebäuden ohne viel Publikumsverkehr, die täglich von denselben Leuten genutzt werden, beispielsweise Wohn- und Bürohäuser, gilt die Vorschrift DIN EN 179. Dabei reicht es, wenn die Panikfunktion mit dem gewöhnlichen Türdrücker ausgelöst werden kann. Gebäude, die von vielen Menschen gleichzeitig zu bestimmten Anlässen genutzt werden, beispielsweise Krankenhäuser, Sporthallen oder Diskotheken, müssen spezielle Paniktüren nach DIN EN 1125 vorweisen können. Statt des Türdrückers gibt es hier einen Bügel über die ganze Breite. Die Tür muss nach außen aufgehen.
Die Panikfunktion ist bei allen Modellen gleich – die Tür muss im Notfall schnell von innen zu öffnen sein. Fallen sie zu, sind sie danach im Normalfall selbstverriegelnd und weiterhin von außen nicht zugänglich (Ausnahme: Feuerwehrfunktion D). Es gibt jedoch unterschiedliche Optionen, was die Zugangsmöglichkeiten von außen betrifft
Nicht jedes Schloss passt in jede Tür. Sie unterscheiden sich in der Einstecktiefe, im Dornmaß, in der Dimensionierung des Vierkants und weiteren Faktoren. Panikschlösser gibt es aber sowohl für massive Haus- und Brandschutztüren als auch für Rohrrahmentüren mit kleinem Dornmaß. Bei Flügeltüren ist es üblich, dass sich nur die Gangtür öffnet, wenn dort die Panikfunktion bedient wird. Wird auf die Standtür gedrückt, öffnen sich dagegen beide.